Fliesenleger vs. Fliessenlegger

Der 01. Januar 2004 war für viele Fliesenlegermeisterbetriebe der “Tag des Schreckens”.

Den an diesem Tag trat mit der Handwerksnovelle der Wegfall der Meisterplicht in Kraft und jeder konnte sich als Fliesenleger Selbstständig machen. Ja, Sie haben richtig gelesen, JEDER konnte das und JEDER dürfte das. Zum Glück nicht mehr heute.

Hierbei wurde nicht unterschieden ob gelernter Fliesenlegergeselle, Fliesenlegermeister oder gelernter Pizzabäcker. Den ein Qualifikationsnachweis oder gar eine Mindestqualifikation war hierfür nicht mehr erforderlich.

Somit ging alles seinen Lauf. Viele rannten auf die Gewerbeämter und meldeten für 20 € ein Fliesenlegergewerbe an. Man bedenke das diese ungelernten Personen keinerlei Erfahrung mit der Materie haben oder hatten.

Das Resultat der ersten Jahre war erschreckend. Abdichtung im Badezimmer im Nassbereich… ? Wer braucht den sowas ? Fliesen auf Batzen verlegt… Klar, wir müssen Kleber sparen. Pressfugen bei allen Belägen… Ja machen wir, das hält schon…

Dies waren nur ein paar allgemeine Fallbeispiele. Um dies genauer zu definieren kann man einfach nur sagen, es wurde gepfuscht und gemurkst was das Zeug hielt. Der Leidtragende dabei war letztendlich immer der Kunde, den dieser habe ja trotz alledem Geld dafür bezahlt. Also für diesen Murks halt.

Aber die Kunden konnten ja nicht wissen ob die ausgeführten Arbeiten richtig oder falsch waren, denn sie haben ja einen Fliessenlegger beauftragt.

Das der Fliessenlegger jedoch gelernter Pizzabäcker war und einfach keine Lust mehr auf Pizza backen hatte, wussten die Kunden meist nicht. Zudem sind die meisten Kunden bezüglich Bauangelegenheiten einfach Laien.

Die damals bestandenen Fliesenlegermeisterbetriebe traf es hart. Sie konnten mit den Dumpingpreisen nicht mithalten den die andere Fliessenleggerkonkurenz an den Tag legten. Vergessen Sie das Wort Konkurrenz. Konkurrenz bei ungelernten gibt es nicht.

Somit mussten die Fliesenlegermeisterbetriebe viele angestellte Gesellen entlassen um sich zu verkleinern, die wurde notwendig um einfach zu überleben.

Heute, fast 19 Jahre nach dieser katastrophalen Entscheidung der damals Rot / Grünen Bundesregierung, trennt sich langsam aber sicher der Spreu vom Weizen und ein Großteil der richtigen und echten Fliesenlegerbetriebe befindet sich wieder in Meister oder Gesellenhand.

Grund hierfür ist auch das korrigieren der politischen Fehlentscheidung aus 2004. Den die Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Gewerken wurde am 12. Dezember 2019 vom Bundestag beschlossen.

Auch die Fliesenleger haben ab 2020 die Meisterpflicht zurückbekommen.

Bei der Arbeitsausführung durch einen Meisterbetrieb oder Gesellengeführten Betrieb können Sie Qualität zu einem angemessenem Preis,- Leistungsverhältnis erwarten. Und das sollten Sie auch !

Um diesen Artikel mit abschliessenden Worten zu schliesen. Meister bleibt Meister und Geselle bleibt Geselle.

Jedoch sollte eine qualifizierte Ausbildung zum Fliesen,- Platten,- und Mosaikleger Grundvoraussetzung bei Ihrer Auftragsvergabe sein.

„Der Ärger über eine schlechte Qualität währt länger als die Freude über einen niedrigen Preis.“

Fliesenleger: Bestandsschutz und Meisterpflicht

Hier finden Sie weitere Informationen zum obigen Artikel

Fliesenleger

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